Felsformation Hirschsprung

bei Marktleuthen im Fichtelgebirge, Oberfranken

Felsformation Hirschsprung
Die Felsformation Hirschsprung erhabt sich im Wald bei Neumühle, einem Ortsteil von Marktleuthen im Fichtelgebirge

Eine dicke Moosschicht überzieht die Felsen.
Moosschicht auf der Felsformation
Hirschsprung im Fichtelgebirge

Unvollendetes steinernes Hakenkreuz

Auf dem Hirschsprung hat wahrscheinlich im "3. Reich" jemand begonnen, ein Hakenkreuz in einen Granit-Felsen zu schlagen.
Es blieb unvollendet. Wahrscheinlich existierte das "Tausendjährige Reich" nicht lange genug!
Hakenkreuz
Dass der

Widerstand gegen die Nazis in Deutschland

keinen Erfolg zeigte, liegt sicher auch daran, dass selbst während des Zweiten Weltkrieges die Mehrheit des Volkes hinter Adolf Hitler stand. Die allgegenwärtige Propaganda ließ keinen Raum für kritische Berichterstattung, und gerade die kritische Lage zum Kriegsende hin veranlasste die Menschen, zusammenzurücken hinter den noch immer stark wirkenden Mächtigen der NSDAP. Jede kritische Stimme wurde unterdrückt und selbst geflüstert hinter vorgehaltener Hand war diese lebensgefährlich. Umsturzversuche, wie das gescheiterte Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 scheiterten spektakulär, die Beteiligten unnachgiebig hingerichtet, wie zum Beispiel Friedrich-Werner Graf von der Schulenburg, der sich eigentlich die  Burg Falkenberg in der nahen Oberpfalz als Ruhesitz aufgebaut hatte.

Bemerkenswert finde ich, dass nach manchen Berichten dieses Hakenkreuz erst nach Ende des Krieges dort eingemeißelt wurde, angeblich von Lehrlingen des nahen Stein verarbeitenden Betriebes. Unvollendet blieb es, weil einer der Ortspolizisten aus Marktleuthen »die Täter erwischte und ihnen das Werkzeug abnahm«. Vielleicht war es auch eine Trotzreaktion auf den verlorenen Krieg und die damit verbundene Demütigung der Deutschen. Das soll aber keine Entschuldigung sein. Die Entnazifizierung war ein langer und steiniger Weg, für den einen mehr, den anderen weniger.
Unvollendetes Hakenkreuz
Fotos und Texte: Darstellung zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte nach § 86 Abs. 3 StGB